In der 2. Lehrer-Fortbildung der heurigen Sommerhochschule am 10. Sept stand das Thema „Machtausübung“ im Mittelpunkt.

Die beschützenden Form von Machtanwendung möchte Verletzung oder Ungerechtigkeit verhindern, ohne zu beschuldigen oder urteilen. Von bestrafender Machtausübung sprechen wir, wenn die Absicht da ist, Menschen für (scheinbare) Untaten leiden zu lassen.

Bestrafende Macht kann u.a. über Abwertungen (Vorwürfe) oder das Einschränken von Vergünstigungen erfolgen. Sie „funktioniert“ wirkungsvoll, dh. Kinder (und auch Angestellte) tun dann meist, was ihre Eltern oder Lehrer (Chefs) wollen. Doch erzeugt sie gleichzeitig persönliche Feindseligkeit und Widerwillen gegen das erwünschte Verhalten. Die Aufmerksamkeit wird vom Sinn der Handlung weg, hin zu möglichen Konsequenzen gelenkt. Das Selbstwertgefühl, das Wohlwollen und letztlich die Produktivität leidet. Eine Kultur, in der Gewalt als rechtmäßiges Mittel zu Konfliktlösung ausgeübt wird, wird gepflegt.

Im Kurs wurde das Erkennen und die Verwandlung von strafender Macht geübt: Welche Gedanken gehen einer machtausübenden Person durch den Kopf, welche Bedürfnisse kommen bei ihr zu kurz, wie fühlt sie sich eigentlich und wie könnte ein alternativer, empathischer Umgang mit der Situation aussehen?

Sich selbt für eigene Strafaktionen zu verurteilen, ist ebenfalls eine Form von Gewalt. Wir selbst und alle anderen haben mehr davon, wenn wir stattdessen unsere Bedürfnisse dahinter entdecken.

Rosenberg legt zwei Fragen nahe, um zu verstehen, wie unwahrscheinlich es ist, dass wir mittels Strafen bekommen, was wir brauchen:
1. Was hätte ich gern, dass mein Gegenüber tut?
2. Aus welchen Gründen hätte ich gerne, dass er/sie es tut?